Entscheid zugunsten einer Versorgungssicherheit mit CO2-freier Produktion
Betriebsbewilligung Kernkraftwerk Mühleberg
Entscheid zugunsten einer Versorgungssicherheit mit CO2-freier Produktion
Die BKW FMB Energie AG (BKW) begrüsst den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) aufzuheben. Der Entscheid ist für die Versorgungssicherheit der Nordwestschweiz von grosser Bedeutung. Er schafft Rechtsgleichheit zwischen dem KKM und den anderen schweizerischen Kernkraftwerken.
Die BKW hatte mit der Begründung, dass die Befristung der Betriebsbewilligung ausschliesslich politisch motiviert war. Anfang 2005 wurde beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Gesuch um Aufhebung der Befristung gestellt. In einem verfahrensrechtlich begründeten Entscheid lehnte das UVEK das Begehren der BKW zunächst ab. Das Bundesgericht forderte das Departement auf, das Gesuch der BKW ohne Durchführung eines aufwändigen Verfahrens nach Kernenergiegesetz materiell zu beurteilen. Die BKW nimmt nun den Entscheid des UVEK mit Befriedigung zur Kenntnis. Die BKW betont, dass die kontinuierliche Modernisierung und präventive Instandhaltung der Anlage im Hinblick auf den Langzeitbetrieb des KKM erfolgt. Das KKM setzt in Bezug auf die Nachrüsttechnik und Erneuerungsarbeiten internationale Standards. Die Massnahmen optimieren nicht nur die Verfügbarkeit der Anlage, sondern dienen auch der Sicherheit. Das KKM sorgt für eine zuverlässige und CO2-freie Stromversorgung in der Nordwestschweiz. Rund 40% des heutigen Strombedarfs im BKW-Versorgungsgebiet stammen aus Mühleberg.